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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) In Bezug auf die Qualität der Ware gelten die von der Autonomen Provinz Bozen mittels Dekret erlassenen Qualitätsnormen.
2) Der Virusstatus ist durch eine Etikette der Kontrollorgane belegbar.
3) Der Baumschulbetrieb garantiert für die Echtheit der Sorte und Unterlage. Gegebenenfalls werden sortenfremde Bäume innerhalb von 2 Jahren nach der Lieferung ersetzt.
4) Mängel bezüglich der äußeren Qualität müssen innerhalb von acht Tagen nach erfolgter Lieferung mit Einschreiben mitgeteilt werden. Der Käufer hat lediglich Anspruch auf Austausch der verkaufsgegenständlichen Ware oder, nach freier Wahl des Verkäufers, auf Rückerstattung des Kaufpreises, unter Ausschluss von weiteren direkten und indirekten Schadenersatzansprüchen und Folgeansprüchen wie für Auslagen und für entgangenen Gewinn.
5) Bei Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt entfällt die Lieferpflicht.
6) Bei Nichtabholung der ordnungsgemäß bestellten Bäume, behält sich der Verkäufer vor, einen Schadenersatz bis zum einfachen Baumwert zu verlangen.
7) Werden Mutanten von Sorten verkauft, so haftet der Verkäufer nicht für auffällig auftretende Regressionen.
8) Der Verkäufer bleibt Eigentümer des Pflanzenmaterials, bis zur vollständigen Bezahlung des angeführten Verkaufspreises.
9) In Streitfällen bezüglich der Qualität der Ware entscheidet ein Schiedsgericht, dessen Vorsitz einem Vertreter des Landwirtschaftsinspektorates vorbehalten ist. Für andere Streitfälle ist das Gericht zuständig in dessen Sprengel sich der Sitz der Baumschule befindet.
10) Für alles was in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt, ist gelten die allgemeinen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.